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   BVerfG, 27.06.1963 - 2 BvR 687/62   

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https://dejure.org/1963,333
BVerfG, 27.06.1963 - 2 BvR 687/62 (https://dejure.org/1963,333)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.1963 - 2 BvR 687/62 (https://dejure.org/1963,333)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 1963 - 2 BvR 687/62 (https://dejure.org/1963,333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; KgfEG § 19 § 27 Abs. 4
    Verfassungswidrigkeit des § 27 Abs. 4 KgfEG bezüglich der Auslagenerstattung im Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 231
  • NJW 1963, 1773
  • DVBl 1964, 496
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvL 9/60

    Verfassungswirdigkeit des Erstatungsausschlusses in Verfahren nach dem KgfEG

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1963 - 2 BvR 687/62
    Das Verwaltungsgericht legte seiner Entscheidung den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April1962- 2 BvL 9, 10/60 (BGBl. I S. 407, BVerfGE 14, 42 ) zugrunde.

    a) Für die Entscheidung der dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 1962 - 2 BvL 9/60 - BVerfGE 14, 42 - zugrunde liegenden Ausgangsverfahren kam es auf die Gültigkeit des § 27 Abs. 4 KgfEG nur insoweit an, als sich diese Bestimmung auf die Kosten einer Vertretung des Antragstellers durch einen Rechtsanwalt im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten bezieht.

  • OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01

    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Strafverfahren, Festnahme, Polizei,

    Insoweit sind in den entsprechenden Anordnungen zugleich richterliche Durchsuchungsanordnungen zu sehen, die polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen rechtfertigen (vgl. BVerfGE 16, 231, 239; BVerfG NJW 1981, 2111).
  • BSG, 21.01.1966 - 6 RKa 13/65

    Honorarkürzung eines Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) wegen

    Das BVerfG habe in zwei Entscheidungen (BVerfGE 14, 42; 16, 231) § 27 Abs. 4 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, der die Kostenerstattungspflicht im Vorvorfahren ausgeschlossen habe, als gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßend und damit als verfassungswidrig erklärt.

    Es hat in zwei Entscheidungen (BVerfGE 14, 42; 16, 231) ihre Nichtigkeit insoweit festgestellt, als es sich um den Ausschluß der Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschließlich der Kosten des Vorverfahrens (als Vorbereitungskosten für das Gerichtsverfahren - § 162 Abs. 1 VwGO -) handelte.

  • BVerwG, 17.11.1964 - III B 90.64

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichem Vermögen und an

    § 334 Abs. 4 LAG in der Fassung des 8. ÄndG LAG enthält keine dem § 27 Abs. 4 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908) entsprechende Regelung, die das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfGE 14, 42 und 16, 231).
  • BVerwG, 08.06.1964 - IV C 212.62

    Rechtsmittel

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf der Grundlage dieser Erkenntnis in seinem Beschluß vom 27. Juni 1963 - II BvR 687.62 -, NJW 63, 1773 - allerdings unter Beschränkung auf die entsprechende Kostenregelung im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - dahin erkannt, daß sich für die Beschränkung der Erstattung von Kosten, die sich aus der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Verwaltungsverfahren über Kriegsgefangenenentschädigungsansprüche ergeben, unter dem Gesichtspunkt des Grundrechts der Gleichbehandlung kein sachgerechter Grund im Sinne des Grundrechts der Gleichbehandlung findet.
  • FG Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 9 K 61/97

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren eines

    Hierbei ist vor allem darauf abzustellen, ob es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen zuzumuten war, das Einspruchsverfahren ohne Beistand selbst zu führen (BVerfG-Beschluss vom 27.06.1963 2 BvR 687/62, BVerfGE 16, 231, 235; BFH-Beschluss vom 21.07.1977 IV B 3/73, BStBl II 1977, 767 ; FG Bremen, Beschluss vom 21.03.1994 1 94 008 KG, EFG 1994, 846; BVerwG-Urteil vom 26.02.1993 8 C 68/91 Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 34; BVerwG-Beschluss vom 15.03.1999 8 B 225/98, Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 4; Schwarz in Hübschmann-Hepp-Spitaler, AO und FGO , 10. Aufl., § 139 FGO Rdnr. 455).
  • BFH, 18.11.1969 - VII B 63/68

    Außergerichtliche Kosten - Gerichtliches Verfahren - Gerichtskostenansatz -

    Das folgt aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung, der auch im Bereich der Kostenerstattung zu beachten ist (vgl. Beschlüsse des BVerfG 2 BvL 9, 10/60 vom 4. April 1962, BVerfGE 14, 42 [50 ff.], und 2 BvR 687/62 vom 27. Juni 1963, BVerfGE 16, 231 [234 ff.]).
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